/* Expandable Text Kategorieseiten*/

UN World Wildlife Day – Internationaler Tag des Artenschutzes

UN World Wildlife Day – Internationaler Tag des Artenschutzes

Um die in ihrer Existenz bedrohten Tier- und Pflanzenarten zu schützen und eine nachhaltige Nutzung der Bestände zu garantieren, wurde am 3. März 1973 in Washington das „Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen“, kurz CITES (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora), ins Leben gerufen. Die Schweiz gehörte zu den Erstunterzeichnenden dieses Vertrags, der auch als ‚Washingtoner Artenschutzabkommen‚ bekannt ist. Durch CITES sind mittlerweile mehr als 30’000 Tier- und Pflanzenarten geschützt, die entweder als lebende Exemplare oder als Produkte international gehandelt werden. In den Anhängen I, II und III sind die Arten gelistet, die vom CITES erfasst sind. Im Anhang I aufgeführte Arten sind akut gefährdet. Der Handel mit diesen Exemplaren oder aus ihnen hergestellten Produkten ist stark eingeschränkt oder verboten (z.B. Elfenbein, Schildpattprodukte). Die im CITES Anhang II und III aufgeführten Arten könnten gefährdet werden, wenn deren Handel nicht kontrolliert würde. Geschützte Vogelarten nach CITES, die an einem 3. März irgendwo in der Schweiz gesichtet werden könnten (Anhang I fett): Brutvögel:

  • Bartgeier (Gypaetus barbatus)
  • Steinadler (Aquila chrysaetos)
  • Rotmilan (Milvus milvus)
  • Schwarzmilan (Milvus migrans)
  • Mäusebussard (Buteo buteo)
  • Sperber (Accipiter nisus)
  • Habicht (Accipiter gentilis)
  • Turmfalke (Falco tinnunculus)
  • Wanderfalke (Falco peregrinus) I
  • Uhu (Bubo bubo)
  • Sperlingskauz (Glaucidium passerinum)
  • Waldohreule (Asio otus)
  • Waldkauz (Strix aluco)
  • Schleiereule (Tyto alba)
  • Steinkauz (Athene noctua)

Auf der Durchreise:

  • Kranich (Grus grus)
  • Seeadler (Haliaetus albicilla) I
  • Kornweihe (Circus cyaneus)
  • Raufussbussard (Buteo lagopus)
  • Merlin (Falco columbaria)
  • Sumpfohreule (Asio flammeus)

Wir verpflichten uns, für jede der an diesem Tag in der Schweiz gesichteten CITES-Arten CHF 30.- an BirdLife Schweiz zu überweisen, damit Artenförderungsprojekte weiter vorangetrieben werden können. Sie können uns die von Ihnen am 3. März gesichteten Arten mit Angabe zu Ort und Zeit bis 5. März um 18.00 Uhr über das Kontaktformular melden. Jedenfalls greifen wir auf die gemeldeten Daten auf der Plattform ornitho der Schweizer Vogelwarte zurück, die wir bis zum selben Zeitpunkt abfragen.